Vorwort
Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (siehe § 13 Steuerberatungsgesetz).
Unsere Hilfeleistung erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft. Unsere Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge.
Wir unterhalten keinen auf Gewinnerzielung, sondern auf Kostendeckung ausgerichteten Geschäftsbetrieb. Damit sind unsere Beiträge vergleichsweise niedrig.
In den meisten Fällen liegen unsere Beiträge der Höhe nach unter den Mindestgebühren, welche Steuerberater nach ihrer Gebührenverordnung verlangen dürfen.
Und es kommt noch besser:
Abgegolten durch diesen Mitgliedsbeitrag ist die steuerliche Betreuung das ganze Jahr über, wie z.B. neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung und Prüfung der Steuerbescheide, auch die Hilfe in anderen aktuellen steuerlichen Fragen.
Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt, was bedeutet, dass derjenige, der wenig verdient, auch wenig Beitrag zahlt.
Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, zahlen Sie wie in anderen Vereinen auch eine einmalige geringe Aufnahmegebühr. Den anfallenden Beitrag ermitteln wir grundsätzlich anhand einer Bemessungsgrundlage, welche alle steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen umfasst.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung.